Neue Gestaltungsaufgaben der Sozialpartner
Der Deutsche Bundestag hat heute nach fast dreijährigen öffentlichen Diskussionen ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen. „Unser wesentliches Ziel war, anstelle eines starren Gesetzes-Korsetts bei Zeitarbeitseinsätzen selbstbestimmte Tarifgestaltungs-Möglichkeiten für einen Zeitarbeits-Maßanzug auch in Zukunft zu ermöglichen. Das konnte weitgehend erreicht werden“, betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Gleichwohl sei die Novelle eigentlich überflüssig gewesen, weil alles wesentlichen Punkte in der Novelle wie etwa die Lohnangleichung nach spätestens neun Monaten oder das Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitskräfte schon jetzt in Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften sachgerecht geregelt sind. Zentral ist, dass nun alle Beteiligten endlich Rechtssicherheit bekommen und hinreichend lange Fristen zur Umsetzung im Unternehmensalltag
Flexibel anpassen
Die Sozialpartner sind gehalten, verantwortungsvoll und zeitnah die gesetzlich vorgesehenen Tariföffnungsklauseln mit praxisgerechten, unbürokratischen und flexiblen Tarifregelungen an das neue AÜG anzupassen“, so Stolz. (WLI)