Historie

Auf der Suche

… befanden sich auch zwei amerikanische Anwälte, die für kurze Zeit eine Sekretärin brauchten. Ihre eigene Not stieß sie auf eine Marktlücke: Leiharbeitskräfte. So etwas gab es bis dato nicht – deshalb gründeten die beiden Juristen 1948 die weltweit erste Leiharbeitsvermittlung „Menpower Inc.“

In Europa etablierte sich das neuartige Konzept der Arbeitnehmerüberlassung – wie es hierzulande offiziell heißt – Mitte der 50er-Jahre. In Deutschland eröffnete das erste Zeitarbeits-Büro 1960. Seitdem haben die Regierungen im Laufe der vergangenen 50 Jahre zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen für die Personalüberlassungsbranche novelliert, erweitert und der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage angepasst.

So wurde 1972 das „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“, kurz AÜG, verabschiedet. Im Laufe der Jahre erhöhte sich die zulässige Überlassungsdauer von anfangs drei Monaten auf sechs, dann auf 12 Monate, bis die Beschränkung schließlich 2004 mit der Novelle des AÜG ganz fiel. Ein besonders wichtiger Schritt wurde 2012 im Sektor der Metall-, Elektro- und Chemischen Industrie getan, als die Stundenlöhne von Zeitarbeitskräften denen der festangestellten Mitarbeitern angeglichen wurden.

Dass die Personalüberlassungsbranche im Laufe der Jahre einen enormen Imagegewinn verbuchen konnte, und ein eigenständiges, nicht mehr wegzudenkendes Arbeitsmarktsegment geworden ist, macht jeden Personalvermittler Stolz.

Ein dynamisches Betätigungsfeld mit täglich neuen Herausforderungen!