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Personenstandsgesetz (PStG)

am 22.12.2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und damit eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben nun die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben „männlich“, „weiblich“ sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet „divers“.

Die Bundesagentur für Arbeit hat darauf hingewiesen, dass sie erwartet, dass in den Stellenanzeigen nicht mehr nur der Klammerzusatz (m/w) geführt wird, sondern um den Zusatz „divers“ ergänzt wird. In welcher Form „divers“ im Klammerzusatz ergänzt wird (d/div./divers), dazu wurde bisher noch keine Entscheidung getroffen. Bis zur Bekanntgabe einer offiziellen Sprachregelung steht es allen Arbeitgebern frei alle Varianten zu nutzen. Eine Ergänzung der bereits in Betreuung übernommenen Stellenangebote um den Zusatz „divers“ wird im Zuge von ohnehin notwendigen Anpassungen/Aktualisierungen nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber vorgenommen werden.

Quelle IGZ